KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: So kennzeichnen Sie Bilder, Audio, Chatbots und Texte rechtssicher
Disclaimer: Dieser Beitrag ist eine inhaltliche Einordnung. Er ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir einen auf IT- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.
Was Sie in diesem Beitrag erfahren:
- Welche gesetzlichen Vorgaben zur KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026 gelten
- Welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen und welche nicht
- Wie Sie die drei offiziellen EU-Icons einsetzen und wo Sie sie herunterladen
- Wie die Kennzeichnung je Content-Typ funktioniert: Bild, Video, Podcast, Chatbot, Text
Wie Sie KI-Inhalte auf Social Media rechtssicher kennzeichnen - Was bei Verstoß droht und welche Bußgelder die EU vorsieht
- Eine Checkliste zur Umsetzung im Unternehmen
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten zur KI-Kennzeichnungspflicht?
Die rechtliche Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung EU 2024/1689, kurz EU AI Act). Er verpflichtet Betreiber, bestimmte KI-Inhalte für das Publikum sichtbar zu kennzeichnen. Betreiber sind Unternehmen, Agenturen, Selbstständige oder Behörden. Konkret: alle, die KI-Systeme professionell einsetzen, um Inhalte für die Öffentlichkeit zu produzieren.
Ein wichtiger Unterschied: Die Pflicht für Betreiber (menschenlesbare Kennzeichnung) gilt ab dem 2. August 2026. Die technische Pflicht für Anbieter wie OpenAI oder Google betrifft maschinenlesbare Wasserzeichen. Diese gilt erst ab dem 2. Dezember 2026. Das bedeutet: Sie müssen als Betreiber selbst kennzeichnen. Auf automatische Markierungen der Anbieter können Sie sich noch nicht verlassen.
Am 10. Juni 2026 erschien der EU Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Er konkretisiert, wie die Kennzeichnung in der Praxis aussehen soll. Er ist formal freiwillig, gilt aber als anerkannter Compliance-Standard. Behörden und Gerichte werden ihn aller Wahrscheinlichkeit nach als Maßstab heranziehen.
Welche Inhalte müssen bei KI-Nutzung gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnungspflicht greift für zwei Kategorien:
- Deepfakes: Das sind KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Videos oder Audioinhalte. Sie stellen echte Personen, Orte oder Ereignisse so dar, dass sie für authentisch gehalten werden könnten. Täuschungsabsicht ist laut Artikel 50 kein Kriterium. Ein fotorealistisches KI-Bild einer eigenen Mitarbeiterin auf der Website fällt darunter. Ein KI-Avatar eines fiktiven Sprechers kann darunter fallen, wenn er wie eine echte Person wirkt.
- KI-Texte zu öffentlichem Interesse: KI-Texte werden kennzeichnungspflichtig, wenn drei Bedingungen zutreffen. Der Text informiert ein großes Publikum. Das Thema berührt öffentliches Interesse, also Politik, Gesundheit, Gesellschaft oder Wirtschaftsnachrichten. Und kein Mensch hat den Text inhaltlich geprüft und Verantwortung übernommen.
Was ausgenommen ist:
Offensichtlich satirische oder künstlerische Inhalte benötigen nur eine vereinfachte Kennzeichnung. Ein Hinweis im Text reicht dann aus. Reine Werbetexte, Produktbeschreibungen, SEO-Texte und Leistungsseiten sind in der Regel ausgenommen. Sie behandeln kein öffentliches Interesse. KI-unterstützte Texte mit echter redaktioneller Prüfung sind ebenfalls ausgenommen. Voraussetzung: Eine namentlich benannte Person trägt die inhaltliche Verantwortung. Ein Rechtschreibcheck gilt nicht als redaktionelle Prüfung. Auch ein kurzes Überfliegen reicht nicht aus. Gemeint ist eine bewusste inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit und Plausibilität.
In der Beratungspraxis zeigt sich ein klares Muster: CMOs überschätzen die Pflicht bei Texten und unterschätzen sie bei Bildern und Chatbots.
Brauche ich eine Kennzeichnung für KI-generierte Texte?
Das kommt auf den Kontext an, und die Antwort überrascht viele.
Für den größten Teil der typischen Unternehmenskommunikation gilt: nein. Marketingtexte, Produktbeschreibungen, E-Mails, Angebote und Leistungsseiten fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Sie behandeln kein Thema von öffentlichem Interesse.
Kennzeichnungspflichtig sind KI-Texte, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen: öffentliches Interesse und fehlende redaktionelle Kontrolle. Wer als Unternehmen regelmäßig über Gesundheitsthemen, politische Entwicklungen oder gesellschaftliche Fragen schreibt, sollte genauer hinschauen.
Die Human-Review-Ausnahme bietet einen klaren Ausweg. Wer KI als Schreibhilfe nutzt, danach inhaltlich prüft, Quellen kontrolliert und Verantwortung übernimmt, ist sicher. Wichtig: Diese Person muss identifizierbar sein. Ein vollständiges Impressum ist der Rahmen, reicht aber allein nicht aus.
Die drei offiziellen EU-Icons: welches Icon wann?
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 drei standardisierte Icons veröffentlicht. Sie sind kostenlos als SVG und PNG verfügbar. Es gibt vier Farbvarianten: schwarz, weiß und jeweils mit 50 % Transparenz.
- Das Basis-Icon (Beschriftung „AI“): Einsatz, wenn KI an der Erstellung beteiligt war. Auch dann, wenn ein benutzerdefiniertes Textlabel oder eine interaktive zweite Informationsebene verwendet wird.
- Das Icon „AI GENERATED“: Einsatz, wenn der gesamte Inhalt vollständig durch KI erstellt wurde. Kein menschlich produzierter Ausgangsinhalt, keine redaktionelle Kontrolle außer dem Prompting.
- Das Icon „AI MODIFIED“: Einsatz, wenn ein menschlich erstellter Originalinhalt durch KI verändert wurde. Beispiel: Ein echtes Foto einer Person, bei dem das Gesicht per KI ausgetauscht wurde.
Die Icons wurden einem Nutzertest unterzogen. Das Ergebnis: Die Erkennbarkeit stieg deutlich, wenn das Icon durch einen kurzen Texthinweis ergänzt wurde, zum Beispiel „Mit KI erstellt“ oder „KI-generiert“.
Wichtig: Die Verwendung der EU-Icons allein beweist keine rechtliche Compliance. Betreiber bleiben selbst verantwortlich für eine korrekte Kennzeichnung nach Artikel 50 EU AI Act.
Wie erfülle ich die KI-Kennzeichnungspflicht rechtssicher?
Die Antwort hängt vom Content-Typ ab. Hier die Umsetzung je Format:
1. KI-Bild (Website, Newsletter, Präsentation):
Das Icon muss direkt im Bild sichtbar sein, zum Beispiel in einer oberen Ecke. Alternativ ist ein sichtbarer Texthinweis unmittelbar unter dem Bild möglich, etwa als Caption. Eine Bildnachweis-Seite reicht nicht, weil normale Besucher sie nicht zu sehen bekommen. Alt-Text allein reicht nicht, er ist für Sehende nicht sichtbar. Metadaten allein reichen nicht, sie sind ohne Hilfsmittel unsichtbar.
- Praktische Umsetzung: EU-Icon in Canva, Figma oder Photoshop direkt in das Bild einbetten.
- Für digitale Barrierefreiheit/ Accessibility: Die EU empfiehlt, dem Icon ein ARIA-Label oder einen Alt-Text mitzugeben, der aussagt, dass der Inhalt KI-generiert ist.
2. KI-Video (Website, YouTube, Reels, TikTok): Der EU Code of Practice sieht zwei Wege vor. Entweder das EU-Icon wird konsistent im gesamten Video eingeblendet, zum Beispiel in der oberen rechten Ecke. Oder ein deutlicher audiovisueller Hinweis erscheint zu Beginn und in regelmäßigen Abständen.
Warum regelmäßige Wiederholung? Wer nur einen kurzen Clip oder einen Screenshot teilt, soll die Kennzeichnung trotzdem sehen. Für kurze Reels oder TikToks reicht ein deutlicher Hinweis zu Beginn. Für längere Videos empfiehlt sich eine Wiederholung alle fünf bis zehn Minuten.
KI-Audio und Podcast
Das ist die am häufigsten übersehene Kategorie. Der EU Code of Practice ist konkret.
Bei Inhalten unter 30 Sekunden: ein kurzer gesprochener Hinweis am Anfang. Beispiel: „Dieser Beitrag enthält KI-generierte Stimmen.“ Oder: „Die Sprecherstimme in diesem Audio wurde durch KI erzeugt.“
Bei Inhalten über 30 Sekunden: Hinweis am Anfang und Wiederholung in regelmäßigen Abständen.
Ein reines Text-Label in der Podcast-Beschreibung auf Spotify oder Apple Podcasts ist nicht ausreichend. Viele Hörer lesen Beschreibungen nicht. Der Hinweis muss im Audio selbst enthalten sein.
Graubereich KI-Musik: Wird KI-Musik nur als Hintergrund unter einer menschlichen Stimme verwendet, ist die Lage noch nicht abschließend geklärt. Bei vollständig KI-generierten Stimmen besteht kein Zweifel über die Kennzeichnungspflicht. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein kurzer Hinweis am Anfang der Episode.
KI-Chatbot und Voicebot
Hier ist der Handlungsbedarf am unmittelbarsten. Jeder KI-Chatbot auf einer Website muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar machen, dass der Nutzer mit einer Maschine spricht. Das gilt auch für KI-Voicebots und KI-Telefonassistenten.
Wo der Hinweis stehen muss: Sichtbar im Chat-Fenster selbst oder als Teil der Begrüßungsnachricht. Ein Hinweis, der nur in der Datenschutzerklärung oder in den AGB steht, erfüllt die Anforderung nicht.
Wie oft muss der Hinweis erscheinen: Einmalig bei der ersten Interaktion. Nicht bei jeder einzelnen Antwort.
Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Jeder Chatbot, der ab August 2026 aktiv mit Nutzern kommuniziert, muss die Pflicht erfüllen. Häufig wird dieser Punkt unterschätzt. Der Hinweis muss in der Nutzeroberfläche sichtbar sein, nicht in juristischen Texten versteckt.
KI-Text
Für Marketingtexte gilt in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Produktseiten, Leistungsseiten, SEO-Texte und Werbeanzeigen sind ausgenommen.
Wenn ein KI-Text zu öffentlichem Interesse gekennzeichnet werden muss, dann so: Ein sichtbares Label steht oberhalb des Textes, in der Überschrift oder in den ersten Zeilen. Nicht in der Fußzeile, nicht im Impressum.
2. KI-Video (Website, YouTube, Reels, TikTok): Der EU Code of Practice sieht zwei Wege vor. Entweder das EU-Icon wird konsistent im gesamten Video eingeblendet, zum Beispiel in der oberen rechten Ecke. Oder ein deutlicher audiovisueller Hinweis erscheint zu Beginn und in regelmäßigen Abständen.
Warum regelmäßige Wiederholung? Wer nur einen kurzen Clip oder einen Screenshot teilt, soll die Kennzeichnung trotzdem sehen. Für kurze Reels oder TikToks reicht ein deutlicher Hinweis zu Beginn. Für längere Videos empfiehlt sich eine Wiederholung alle fünf bis zehn Minuten.
KI-Audio und Podcast
Das ist die am häufigsten übersehene Kategorie. Der EU Code of Practice ist konkret.
Bei Inhalten unter 30 Sekunden: ein kurzer gesprochener Hinweis am Anfang. Beispiel: „Dieser Beitrag enthält KI-generierte Stimmen.“ Oder: „Die Sprecherstimme in diesem Audio wurde durch KI erzeugt.“
Bei Inhalten über 30 Sekunden: Hinweis am Anfang und Wiederholung in regelmäßigen Abständen.
Ein reines Text-Label in der Podcast-Beschreibung auf Spotify oder Apple Podcasts ist nicht ausreichend. Viele Hörer lesen Beschreibungen nicht. Der Hinweis muss im Audio selbst enthalten sein.
Graubereich KI-Musik: Wird KI-Musik nur als Hintergrund unter einer menschlichen Stimme verwendet, ist die Lage noch nicht abschließend geklärt. Bei vollständig KI-generierten Stimmen besteht kein Zweifel über die Kennzeichnungspflicht. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein kurzer Hinweis am Anfang der Episode.
KI-Chatbot und Voicebot
Hier ist der Handlungsbedarf am unmittelbarsten. Jeder KI-Chatbot auf einer Website muss spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar machen, dass der Nutzer mit einer Maschine spricht. Das gilt auch für KI-Voicebots und KI-Telefonassistenten.
Wo der Hinweis stehen muss: Sichtbar im Chat-Fenster selbst oder als Teil der Begrüßungsnachricht. Ein Hinweis, der nur in der Datenschutzerklärung oder in den AGB steht, erfüllt die Anforderung nicht.
Wie oft muss der Hinweis erscheinen: Einmalig bei der ersten Interaktion. Nicht bei jeder einzelnen Antwort.
Einen Bestandsschutz gibt es nicht. Jeder Chatbot, der ab August 2026 aktiv mit Nutzern kommuniziert, muss die Pflicht erfüllen. Häufig wird dieser Punkt unterschätzt. Der Hinweis muss in der Nutzeroberfläche sichtbar sein, nicht in juristischen Texten versteckt.
KI-Text
Für Marketingtexte gilt in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Produktseiten, Leistungsseiten, SEO-Texte und Werbeanzeigen sind ausgenommen.
Wenn ein KI-Text zu öffentlichem Interesse gekennzeichnet werden muss, dann so: Ein sichtbares Label steht oberhalb des Textes, in der Überschrift oder in den ersten Zeilen. Nicht in der Fußzeile, nicht im Impressum.


