Barrierefreier Webcontent mit WCAG

WCAG sicher umsetzen

Mithilfe der WCAG das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen

WCAG Richtlinien

Barrierefreie Webangebote mit WCAG gestalten

Warum ist das wichtig? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab 28. Juni 2025 für viele Unternehmen in Kraft. Das neue Gesetz legt technische Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher fest. 

Die Richtlinie gilt für

  • privatwirtschaftliche Unternehmen
  • die Produkte und Services
  • für Endverbraucher anbieten
  • die eine bestimmte Umsatzgröße
  • und Mitarbeiterzahl

vorweisen.

Um diesem neuen Gesetz zu entsprechen, müssen betroffene Unternehmen Ihren Webcontent barrierefrei gestalten. Diese Vorgaben sind in den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines; englisch für „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) geregelt.

Eine Einführung zum BFSG finden Sie auf unserer Seite zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Die WCAG verstehen und sicher umsetzen

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 umfassen Prinzipien, Richtlinien und Prüfungskriterien, um Webinhalte zugänglicher zu machen. Dadurch wird die große Zahl von Menschen mit Behinderungen inkludiert.

Die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 sind als testbare Aussagen formuliert, die nicht technologiespezifisch sind.

Die wichtigsten Inhalte haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt im Juni 2025 in Kraft
Ebenen der Web Accessibility Guidelines (WCAG) Dreieck

4 Ebenen des WCAG

Prinzipien, Richtlinien, Erfolgskriterien, Techniken

Sämtlicher Webcontent, der sich an Verbraucher richtet, muss daher auch für Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörverlust,  Taubheit,  eingeschränkter Bewegungsfähigkeit,  Lichtempfindlichkeit oder kognitive Einschränkungen zugänglich sein.

Mit den 4 Prinzipien, aus denen 13 Richtlinien abgeleitet werden und mit 78 Erfolgskriterien überprüft werden können, stellen Sie sicher, dass Menschen mit Behinderung am digitalen Leben teilhaben können. 

Es gibt einen Vielzahl von Techniken, wie diese Anforderungen umgesetzt werden können.

4 Prinzipien

Die 4 WCAG Prinzipien besagen, Webcontent muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

1.

Wahrnehmbar

2.

Bedienbar

3.

Verständlich

4.

Robust

Die 13 Richtlinien der WCAG

Für jede der 13 Richtlinie gibt es 3 Konformitätslevel, die den Grad der Barrierefreiheit klassifizieren

Level A

Niedrigste Konformitätsstufe. Wesentliche Anforderungen der Stufe A:

  • Mit Tastatur navigierbar
  • Alternativen für nicht-textuellen Inhalt
  • Untertitel für Videos
  • Bedeutung wird multisensorisch (nicht allein durch Form, Größe, Farbe usw.) vermittelt
Level AA

Erstrebenswerte Konformitätsstufe. Wesentliche Anforderungen Stufe AA:

  • Farbkontrast min. 4,5:1
  • Alt-Text o.ä. für Bilder verwendet 
  • Navigationselemente sind konsistent
  • Formularfelder haben genaue Beschriftungen
  • Statusaktualisierungen können durch einen Screenreader vermittelt werden
  • Überschriften in logischer Reihenfolge
Level AAA

Optimale Konformitätsstufe. Wesentliche Anforderungen der Stufe AAA:

  • Gebärdensprachinterpretation für Audio- oder Videoinhalte
  • Farbkontrast ist in den meisten Fällen mindestens 7:1
  • Zeit ist kein wesentlicher Teil einer Aktivität
  • Kontextsensitive Hilfe ist verfügbar

Richtlinien zu Prinzip 1 "Wahrnehmbar"

(A)

  • Bedienelemente und Eingabe: Nicht-Text-Inhalte als Steuerelemente oder für Benutzereingaben müssen beschreibende Namen haben (z.B. Kalendersymbol mit Alt-Attribut „Datum auswählen“).
  • Zeitbasierte Medien: Für Medien wie Videos und Audios sind beschreibende Textalternativen erforderlich. (z.B. Transkription und Audiodeskription)
  • Prüfungen: Bei Tests oder Übungen, die nicht textbasiert sind, sind beschreibende Identifikationen als Textalternative notwendig. (z.B. Online Bildertest muss Beschreibungen enthalten)
  • Sensorische Inhalte: Nicht-Text-Inhalte, die auf Sinneserlebnisse abzielen, benötigen mindestens eine beschreibende Identifikation. (z.B. sinnliche Beschreibungen auf der Website einer Kunstgalerie)
  • CAPTCHA: Für CAPTCHAs sind Textalternativen und alternative Formate erforderlich, die verschiedene Sinneswahrnehmungen und Behinderungen berücksichtigen. (z.B. neben visueller auch auditive Herausforderung)
  • Dekoration und Formatierung: Rein dekorative oder formatierende Nicht-Text-Inhalte sollten von assistiven Technologien ignoriert werden können.

(A)

  • 1.2.1 Nur Audio/Video (aufgezeichnet): Für aufgezeichnetes reines Audio und Video sind Alternativen oder eine Audiospur mit gleichwertigen Informationen erforderlich.
  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet): Vorab aufgezeichnete Audioinhalte in synchronisierten Medien benötigen Untertitel.
  • 1.2.3 Audiobeschreibung/Medienalternative (aufgezeichnet): Audiobeschreibung oder Medienalternative für vorab aufgezeichneten Videoinhalt in synchronisierten Medien. (z.B. auch für Effekte etc.)
  • 1.2.4 Untertitel (Live): Live-Audioinhalte in synchronisierten Medien müssen Untertitel haben.

(AA)

  • 1.2.5 Audiobeschreibung (aufgezeichnet): Audiodeskription für vorab aufgezeichnete Videoinhalte in synchronisierten Medien. (z.B. auch für Effekte etc.)
  • 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet): Gebärdensprachdolmetschung für aufgezeichnete Audioinhalte in synchronisierten Medien.

(AAA)

  • 1.2.7 Erweiterte Audiobeschreibung (aufgezeichnet): Erweiterte Audiobeschreibung für vorab aufgezeichnete Videoinhalte in synchronisierten Medien, wenn nötig.
  • 1.2.8 Medienalternative (aufgezeichnet): Medienalternativen für alle vorab aufgezeichneten synchronisierten und Nur-Video-Medien.
  • 1.2.9 Nur Audio (Live): Alternative für zeitbasierte Medien für reine Live-Audioinhalte.

(A)

  • 1.3.1 Informationen und Beziehungen: Informationen und Zusammenhänge, die durch Präsentation vermittelt werden, müssen programmierbar festlegbar sein oder in Textform vorliegen. (z.B. h1, h2 oder u1,u2 korrekt)
  • 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge: Wenn die Reihenfolge der Inhaltspräsentation wichtig ist, muss eine korrekte Lesereihenfolge programmgesteuert bestimmbar sein. (z.B. auch wenn CSS deaktiviert ist, muss korrekte Lesereihenfolge eines Screenreaders gewährleistet sein)
  • 1.3.3 Sensorische Eigenschaften: Anweisungen für das Verstehen und Bedienen von Inhalten dürfen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position oder Ton stützen. (z.B. statt: „drücken Sie auf den roten Knopf“, „drücken sie auf den roten Knopf in der rechten oberen Ecke“)

(AA)

  • 1.3.4 Orientierung: Inhalte sollten nicht auf eine einzige Anzeigeausrichtung beschränkt sein, außer es ist wesentlich (z. B. Klavieranwendung oder VR-Inhalten).

(AAA)

  • 1.3.5 Identifizieren Sie den Eingabezweck: Der Zweck jedes Eingabefelds, das Benutzerinformationen sammelt, muss programmgesteuert bestimmbar sein. (z.B. zur automatischen Erkennung und Ausfüllung des Feldes)
  • 1.3.6 Identifizieren Sie den Zweck: In mit Auszeichnungssprachen implementierten Inhalten sollte der Zweck von Benutzeroberflächenkomponenten, Symbolen und Regionen programmgesteuert bestimmbar sein. (z.B. Elemente auf einer Learning-Platform mit ARIA-Rollen und Labels versehen)

(A)

  • 1.4.1 Verwendung von Farbe: Farbe darf nicht das einzige Mittel zur Informationsvermittlung sein. (z.B. Hervorhebung auch durch Symbole usw.)
  • 1.4.2 Audiosteuerung: Automatisch abgespielte Audios über 3 Sekunden müssen steuerbar sein (Anhalten, Lautstärkeregelung).

(AA)

  • 1.4.3 Kontrast (Minimum): Text und Textbilder benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, außer bei großem Text, dekorativen Elementen oder Logos. (z.B. Text zu Texthintergrund)
  • 1.4.4 Textgröße ändern: Textgröße muss bis 200% änderbar sein, ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität.
  • 1.4.5 Bilder von Text: Text sollte statt Textbildern verwendet werden, es sei denn für dekorative Zwecke oder wenn spezifische Präsentation wesentlich ist. (Für Screenreader)
  • 1.4.10 Reflow: Inhalte müssen ohne zweidimensionales Scrollen darstellbar sein, außer bei spezifisch zweidimensionalen Inhalten.
  • 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast: Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 für Benutzeroberflächenkomponenten und grafische Objekte.
  • 1.4.12 Textabstand: Bestimmte Textabstände müssen ohne Inhalt- oder Funktionsverlust einstellbar sein.
  • 1.4.13 Inhalte auf Hover oder Focus: Zusätzliche Inhalte, die durch Mauszeiger oder Tastaturfokus erscheinen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen (absetzbar, schwebefähig, hartnäckig). (z.B. Benutzer bewegt Maus über ein Symbol und es öffnet sich eine Leiste; diese muss solange offen bleiben bis die Maus bewegt wird oder die Leiste manuell geschlossen wird)

(AAA)

  • 1.4.6 Kontrast (verbessert): Text und Textbilder benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1, mit ähnlichen Ausnahmen wie bei Minimalkontrast.
  • 1.4.7 Schwacher oder kein Hintergrundton: Vorab aufgezeichnete Nur-Audio-Inhalte dürfen minimale oder keine Hintergrundgeräusche enthalten.
  • 1.4.8 Visuelle Präsentation: Mechanismen zur Anpassung der visuellen Präsentation von Textblöcken (Farben, Breite, Ausrichtung, Zeilen- und Absatzabstand).
  • 1.4.9 Bilder von Texten (keine Ausnahme): Textbilder nur für Dekoration oder wenn wesentlich. (Für Screenreader)

Richtlinien zu Prinzip 2 "Bedienbar"

(A)

  • 2.1.1 Tastaturzugänglichkeit: Bedienbarkeit aller Inhalte über Tastatur, Ausnahme für pfadabhängige Funktionen. (z.B. Menüs, die sowohl mit Maus als auch mit Tastatur bedienbar sind, v.a. für Menschen mit motorischen Schwächen)
  • 2.1.2 Keine Tastaturfalle: Möglichkeit, den Tastaturfokus von jedem Element wegzusetzen, mit Information über spezielle Methoden. (z.B. Interaktive Karte, mit der man Wegpunkte über eine bestimmte Taste setzen kann und diese auch wieder mit jener entfernen kann, ohne in der Bedienung festzustecken)
  • 2.1.4 Tastenkürzel: Deaktivierungs-, Neubelegungs- oder Fokus-abhängige Aktivierungsoptionen für Tastenkürzel. (z.B. Website mit Tastenkürzel für Hauptfunktionen, die aber auch wieder deaktivierbar sind, um Konflikte mit Screenreadern usw. zu vermeiden)

(AAA)

  • 2.1.3 Tastatur (Keine Ausnahme): Bedienbarkeit aller Inhalte über Tastatur ohne Timing-Anforderungen für Tastenanschläge. (z.B. eine Online Prüfung, die auch ausschließlich durch Tastatur und ohne Zeitlimit für einzelne Antworten machbar ist)

(A)

  • 2.3.1 Drei Flashes oder unterhalb der Schwelle: Keine Inhalte, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken oder die allgemeinen Blitz- und Rotblitz-Schwellen überschreiten.

(AAA)

  • 2.3.2 Drei Flashes: Verbot von Inhalten, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken
  • 2.3.3 Animation aus Interaktionen: Deaktivierbare Bewegungsanimationen aus Interaktionen, außer bei essenzieller Notwendigkeit. (z.B. Interaktive Karte, die die Option bietet, Bewegungsanimationen zu deaktivieren, um vestibuläre Störungen zu deaktivieren)

(A)

  • 2.4.1 Umgehung von Blöcken: Mechanismus zum Überspringen wiederholter Inhaltsblöcke auf mehreren Webseiten. (z.B. durch „direkt zum Hauptinhalt springen“-Buttons)
  • 2.4.2 Seitentitel: Webseiten mit aussagekräftigen Titeln, die Thema oder Zweck beschreiben.
  • 2.4.3 Fokusreihenfolge: Sequenzielle Navigierbarkeit mit erhaltener Bedeutung und Bedienbarkeit bei Fokusänderungen. (z.B. Tabreihenfolge immer von oben nach unten und links nach rechts)
  • 2.4.4 Linkzweck (Im Kontext): Bestimmbarkeit des Linkzwecks aus dem Linktext allein oder in Verbindung mit seinem programmatisch festgelegten Kontext. (z.B. anstatt „hier herunterladen“ eher „laden Sie den Kursplan für Informatik herunter)

(AA)

  • 2.4.5 Mehrere Wege: Mehr als ein Weg, um eine Webseite innerhalb eines Sets zu finden, außer bei prozessbedingten Seiten. (z.B. mehr als eine Funktion, um auf einer Webseite etwas zu suchen)
  • 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen: Überschriften und Beschriftungen, die Thema oder Zweck beschreiben.
  • 2.4.7 Sichtbarer Fokus: Sichtbarer Tastaturfokus bei jeder bedienbaren Benutzeroberfläche. (z.B. Links und Formulare mit klar sichtbarem Rahmen, wenn sie angeklickt werden)

    (AAA)
  • 2.4.8 Standort: Verfügbarkeit von Informationen über die Position des Nutzers innerhalb eines Sets von Webseiten. (z.B. Standort im Inhaltsverzeichnis, Scrollbar auf Webseite selbst)
  • 2.4.9 Linkzweck (Link allein): Mechanismus zur Identifikation des Linkzwecks aus dem Linktext allein.
  • 2.4.10 Abschnittsüberschriften: Verwendung von Abschnittsüberschriften zur Strukturierung des Inhalts.
  • 2.4.11 Fokus Nicht Verdeckt (Minimum) [Neu]: Bei Tastaturfokus wird das Element nicht durch autorenseitig erstellten Inhalt vollständig verdeckt. (z.B kein Popup oder Overlay, das den Bildschirm verdeckt)
  • 2.4.12 Fokus Nicht Verdeckt (Erweitert) [Neu]: Kein Teil des fokussierten Elements wird durch autorenseitigen Inhalt verdeckt. (z.B. kein Popup oder Overlay, das Teile des Bildschirms verdeckt)
  • 2.4.13 Fokuserscheinung [Neu]: Sichtbare Fokusindikatoren mit bestimmten Größen- und Kontrastanforderungen. (z.B. Fokusindikatoren, die sehr groß und kontrastreich sind)

(A)

  • 2.5.1 Umgehung von Blöcken: Mechanismus zum Überspringen wiederholter Inhaltsblöcke auf mehreren Webseiten. (z.B. durch „direkt zum Hauptinhalt springen“-Buttons)
  • 2.5.2 Seitentitel: Webseiten mit aussagekräftigen Titeln, die Thema oder Zweck beschreiben.
  • 2.5.3 Fokusreihenfolge: Sequenzielle Navigierbarkeit mit erhaltener Bedeutung und Bedienbarkeit bei Fokusänderungen. (z.B. Tabreihenfolge immer von oben nach unten und links nach rechts)
  • 2.5.4 Linkzweck (Im Kontext): Bestimmbarkeit des Linkzwecks aus dem Linktext allein oder in Verbindung mit seinem programmatisch festgelegten Kontext. (z.B. anstatt „hier herunterladen“ eher „Laden Sie den Kursplan für Informatik herunter)

(AA)

  • 2.5.5 Mehrere Wege: Mehr als ein Weg, um eine Webseite innerhalb eines Sets zu finden, außer bei prozessbedingten Seiten. (z.B. mehr als eine Funktion, um auf einer Webseite etwas zu suchen)
  • 2.5.6 Überschriften und Beschriftungen: Überschriften und Beschriftungen, die Thema oder Zweck beschreiben.
  • 2.5.7 Sichtbarer Fokus: Sichtbarer Tastaturfokus bei jeder bedienbaren Benutzeroberfläche. (z.B. Links und Formulare mit klar sichtbarem Rahmen, wenn sie angeklickt werden)

    (AAA)

  • 2.5.8 Standort: Verfügbarkeit von Informationen über die Position des Nutzers innerhalb eines Sets von Webseiten. (z.B. Standort im Inhaltsverzeichnis, Scrollbar auf Webseite selbst)
  • 2.5.9 Linkzweck (Link allein): Mechanismus zur Identifikation des Linkzwecks aus dem Linktext allein.
  • 2.5.10 Abschnittsüberschriften: Verwendung von Abschnittsüberschriften zur Strukturierung des Inhalts.
  • 2.5.11 Fokus Nicht Verdeckt (Minimum) [Neu]: Bei Tastaturfokus wird das Element nicht durch autorenseitig erstellten Inhalt vollständig verdeckt. (z.B kein Popup oder Overlay, das den Bildschirm verdeckt)
  • 2.5.12 Fokus Nicht Verdeckt: Kein Teil des fokussierten Elements wird durch autorenseitigen Inhalt verdeckt. (z.B. kein Popup oder Overlay, das Teile des Bildschirms verdeckt)
  • 2.5.13 Fokuserscheinung [Neu]: Sichtbare Fokusindikatoren mit bestimmten Größen- und Kontrastanforderungen. (z.B. Fokusindikatoren, die sehr groß und kontrastreich sind)

Richtlinien zu Prinzip 3 "Verständlich"

A)

  • 3.1.1 Sprache der Seite: Die Standardsprache jeder Webseite ist programmatisch bestimmbar. (z.B. html-code „lang=fr)

(AA)

  • 3.1.2 Sprache von Teilen: Die Sprache jedes Textabschnitts oder Ausdrucks ist programmatisch bestimmbar, außer bei Eigennamen, Fachbegriffen, Sprachen unbestimmter Herkunft oder umgangssprachlichen Ausdrücken. (z.B. ein Zitat auf einer englischsprachigen Website auf Spanisch mit lang=es, um Screenreadern zu helfen)

(AAA)

  • 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter: Ein Mechanismus zur Identifizierung spezifischer Definitionen von ungewöhnlich oder eingeschränkt verwendeten Wörtern, einschließlich Idiomen und Jargon, ist verfügbar. (z.B. Glossar)
  • 3.1.4 Abkürzungen: Ein Mechanismus zur Identifizierung der erweiterten Form oder Bedeutung von Abkürzungen ist verfügbar. (z.B. Anzeigen des ganzen Wortes bei Überfahren der Abkürzung)
  • 3.1.5 Leseniveau: Bei Texten, die ein höheres Leseniveau als das der unteren Sekundarstufe erfordern, sind ergänzende Inhalte oder eine einfachere Version verfügbar.
  • 3.1.6 Aussprache: Ein Mechanismus zur Identifizierung der spezifischen Aussprache von Wörtern, bei denen die Bedeutung im Kontext ohne Kenntnis der Aussprache mehrdeutig ist, ist verfügbar. (z.B. Audioausgabe bei mehrdeutigen Worten)

(A)

  • 3.2.1 Bei Fokus: Keine Kontextänderung bei Fokuserhalt einer Benutzeroberflächenkomponente.
  • 3.2.2 Bei Eingabe: Ändern einer Benutzeroberflächenkomponente löst ohne Vorwarnung keinen automatischen Kontextwechsel aus. (z.B. zunächst immer erst auf „Bestätigen“ drücken)
  • 3.2.6 Konsistente Hilfe: Hilfe-Mechanismen (wie Kontaktdetails, Selbsthilfeoptionen) erscheinen auf mehreren Seiten in derselben Reihenfolge, es sei denn, der Nutzer initiiert eine Änderung.

(AA)

  • 3.2.3 Konsistente Navigation: Navigationsmechanismen erscheinen auf mehreren Webseiten in derselben relativen Reihenfolge, es sei denn, der Nutzer initiiert eine Änderung.
  • 3.2.4 Konsistente Identifizierung: Komponenten mit gleicher Funktionalität werden innerhalb eines Webseitensets konsistent identifiziert. (z.B. globale Symbole in einem Online-Shop).

(AAA)

  • 3.2.5 Änderung auf Anfrage: Kontextänderungen erfolgen nur auf Nutzeranfrage oder es gibt einen Mechanismus, um solche Änderungen abzustellen. (z.B. keine automatische Aktualisierung auf einer Nachrichten-Website ohne ausdrückliche Anforderung).

(A)

  • 3.3.1 Fehleridentifikation: Identifizierung und Beschreibung von Eingabefehlern in Textform, wenn diese automatisch erkannt werden. (z.B. falsche Emailadresse rot umrandet)
  • 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen: Bereitstellung von Beschriftungen oder Anweisungen, wenn Inhalt Benutzereingaben erfordert. (z.B. jede Spalte eines Formulars klar beschriftet mit Name, Adresse, etc.)
  • 3.3.7 Redundante Eingabe: Automatisches Ausfüllen oder Auswahlmöglichkeit für zuvor eingegebene Informationen, außer bei essenziellen oder sicherheitsrelevanten Daten oder wenn die vorherigen Informationen ungültig sind.

(AA)

  • 3.3.3 Fehlerkorrekturvorschläge: Bereitstellung von Korrekturvorschlägen bei bekannten, automatisch erkannten Eingabefehlern, außer bei Sicherheitsrisiken. (z.B. „Haben Sie Ihren Benutzernamen korrekt eingegeben?“)
  • 3.3.4 Fehlervermeidung (Rechtlich, Finanziell, Daten): Bei rechtlichen, finanziellen Vorgängen oder Datenänderungen: reversible Einreichungen, Überprüfung und Korrekturmöglichkeit durch den Nutzer, Bestätigungsmechanismus vor Abschluss.
  • 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum): Keine kognitiven Tests (z. B. Passwort merken oder Rätsel lösen) bei Authentifizierungsprozessen, es sei denn, es gibt Alternativen oder Hilfsmittel. (z.B. Authentifizierung durch Face oder Touch-ID)

(AAA)

  • 3.3.5 Hilfe: Bereitstellung von kontextsensitiver Hilfe. (z.B. integrierte Chat-Funktion)
  • 3.3.6 Fehlervermeidung (Alle): Bei Informationsübermittlungen: reversible Einreichungen, Überprüfung und Korrekturmöglichkeit durch den Nutzer, Bestätigungsmechanismus vor Abschluss.
  • 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (Erweitert): Keine kognitiven Tests bei Authentifizierungsprozessen, außer es gibt Alternativen oder Hilfsmittel.

Richtlinien zu Prinzip 4 "Robust"

(A)

  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Benutzeroberflächenkomponenten sollen so gestaltet sein, dass ihr Name, ihre Rolle und ihre Werte programmgesteuert festlegbar sind. Änderungen müssen Benutzeragenten zugänglich sein. (z.B. dynamische Änderung von Werten eines Preisreglers, damit für Screenreader zugänglich)

(AA)

  • 4.1.3 Statusmeldungen: Statusmeldungen sollen in Markup-Sprachen so implementiert werden, dass sie durch Rollen oder Eigenschaften identifizierbar und für unterstützende Technologien präsentierbar sind, ohne den Fokus zu benötigen. (z.B. „zum Warenkorb hinzugefügt“ in einem Online Shop für einen Screenreader zugänglich, ohne dass der Fokus verloren geht)

Sie wollen tiefer in die Materie einsteigen?

Das World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt internationale Standards für das Web wie HTML, CSS und auch die WCAG. Alle Details finden Sie auf der Webseite des W3C.

Welche digitalen Medien sind
zukünftig barrierefrei zu gestalten?

Betroffen ist der Online-Handel, also Online-Shops/ E-Commerce-Plattformen und Webseiten, wenn sie „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ oder Online-Terminbuchungen anbieten. Auch E-Books,  Telefondienste, Messengerdienste, audiovisuelle Medien wie TV, Videos und Streamingdienste fallen darunter.

Webseiten

mit elektronischem Geschäftsverkehr

Online-Shops

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TV & Video

Fernsehen und Streamingdienste

Dokumente

PDFs, Digitale Flyer, Anleitungen,...

WCAG: Was bedeutet das für Ihre Digitalmedien?

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Umsetzung für Webseiten

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Gut zu wissen

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