Das BFSG: Leitfaden für betroffene Unternehmen

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung und die Notwendigkeit, die digitale Welt für alle Menschen zugänglich zu machen. Menschen mit Behinderungen sollen auch im digitalen Raum gleichberechtigt teilnehmen können. Das Gesetz stellt sicher, dass digitale Produkte und Dienstleistungen, wie Websites und Apps, den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Diese Regelungen gelten für Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig sind und bestimmte digitale Angebote bereitstellen. In diesem Blogbeitrag wollen wir erläutern, wie Unternehmen das BFSG umsetzen können, welche Schritte erforderlich sind und welche Dienstleister bei der Umsetzung unterstützen können.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Umsetzung für Webseiten

1. Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG richtet sich insbesondere an B2C-Unternehmen (Business-to-Consumer), die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen EUR erzielen. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Auch Unternehmen, die ausschließlich in Nischenmärkten tätig sind, sollten prüfen, ob sie von den Regelungen betroffen sind, insbesondere wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Unternehmen, die ausschließlich Produkte importieren, die nicht in der EU produziert werden und die nur an gewerbliche Abnehmer verkaufen, können unter Umständen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen sein. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen eine genaue rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Betroffene Unternehmen:
    • B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Millionen EUR Jahresumsatz.
    • Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten und auf den breiten Markt ausgerichtet sind.

Eine Zusammenfassung des BFSG finden sie auf dieser Seite zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

2. Betroffene Medien und digitale Anwendungen

Das BFSG betrifft alle digitalen Anwendungen, die öffentlich zugänglich sind und von einer breiten Nutzergruppe genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Websites: Alle öffentlich zugänglichen Websites, die von Unternehmen betrieben werden.
  • Apps: Mobile Anwendungen, die auf iOS und Android verfügbar sind und für ein breites Publikum bestimmt sind.
  • Online-Shops: E-Commerce-Plattformen, auf denen Produkte und Dienstleistungen verkauft werden.
  • Medienportale: Nachrichtenseiten, Social-Media-Plattformen und Streamingdienste.


Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dazu gehören Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, wie etwa Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Anwendungen basieren auf den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die international als Standard gelten. Diese Richtlinien umfassen unter anderem:

  • Textalternativen: Alle visuellen Inhalte müssen mit Textalternativen versehen werden, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
  • Farben und Kontraste: Texte und visuelle Elemente müssen ausreichend kontrastreich sein, damit sie auch von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut wahrgenommen werden können.
  • Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen müssen auch über die Tastatur bedienbar sein, da viele Menschen auf Tastaturhilfen angewiesen sind.
  • Navigation: Die Benutzeroberfläche muss klar strukturiert sein, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen sich zurechtfinden.

Die Einhaltung dieser Richtlinien sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen problemlos auf die Inhalte zugreifen und die digitale Anwendung nutzen können.

3. Der optimale Prozess für Unternehmen

1) Prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist

Der erste Schritt ist, zu prüfen, ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt. Unternehmen, die digitale Angebote für die breite Öffentlichkeit bereitstellen, und die Kriterien von mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen EUR erfüllen, sind in der Regel betroffen. Unternehmen, die nicht direkt an Konsumenten verkaufen oder ausschließlich Produkte importieren, sollten sich dennoch mit den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen.

Tipp: Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen unter das Gesetz fällt, empfehlen wir eine Beratung. Links zu Anbietern finden Sie unten.



2) Digitale Anwendungen auditieren lassen

Der nächste Schritt besteht darin, Ihre digitalen Anwendungen (Website, App, etc.) auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Eine Barrierefreiheitsprüfung umfasst sowohl technische als auch inhaltliche Analysen, die auf den WCAG-Richtlinien basieren. Diese Audits zeigen auf, an welchen Stellen Ihre digitale Anwendung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht.

Was umfasst eine Barrierefreiheitsprüfung?

  • Technische Überprüfung: Prüfung von Code und Struktur Ihrer digitalen Anwendung, um sicherzustellen, dass alle Elemente zugänglich sind.
  • Inhaltliche Überprüfung: Sicherstellung, dass Texte, Bilder, Videos und andere Medien für alle Nutzer zugänglich sind (z.B. durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Kontraste).
  • Benutzerfreundlichkeit: Testen der Benutzererfahrung (UX) aus der Perspektive von Menschen mit verschiedenen Behinderungen.

Tipp: Als Agentur stehen wir Ihnen für die Durchführung eines professionellen Audits gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Identifizierung von notwendigen Änderungen.



3) Abhilfe schaffen

Nach dem Audit sollten Sie die festgestellten Barrieren beheben. Dies kann Änderungen an der Struktur, dem Design oder der Technik Ihrer digitalen Anwendungen beinhalten. Es geht darum, die Benutzerfreundlichkeit zu optimieren und die Anwendung für alle zugänglich zu machen.



4) Siegel zur Konformität erhalten

Nachdem alle erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden, können Sie ein Zertifikat oder Siegel beantragen, das bestätigt, dass Ihre digitale Anwendung den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Dieses Siegel dient als Nachweis für Ihre Kunden und ist ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Konformität.


Tipp: Wir beraten Sie gerne zu den erforderlichen Schritten und begleiten Sie durch den Zertifizierungsprozess.



5) Kontinuierliche Überwachung und Wartung

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Änderungen an Ihrer Website oder App können bestehende Barrieren wiederherstellen. Es ist daher wichtig, kontinuierlich zu überprüfen, ob Ihre digitalen Anwendungen weiterhin den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Tipp: Setzen Sie einen regelmäßigen Wartungsplan auf, der regelmäßige Audits und Tests umfasst, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit auch nach Updates gewahrt bleibt.

Unternehmen sind dabei mit 4 Herausforderungen konfrontiert: 

  1. Stand heute (Januar 2025), gibt es keine Software, die ALLE Anforderungen des BFSG automatisiert umsetzen kann. Unternehmen müssen sich daher drauf einstellen, dass viele „manuelle“ Eingriffe in den Code ihrer Webseite/ digitalem Medium sind. Ein Zeit- und kostenintensiver Prozess.
  2. Wer mit einem Baukausten-System für seine Webseite oder Shop arbeitet, hat oft gar keinen Zugriff auf den Core, also die tiefen Elemente der Programmierung, und kann daher die Anforderungen des WCAG gar nicht mit seiner bestehenden Webseite umsetzen, wenn der Anbieter nicht mitzieht.
  3. Mit jeder Änderung an der Webseite/ dem digitalen Medium kann die Barrierefreiheit potentiell wieder beeinträchtigt werden. Kontinuierliche Audits sind nötig, um dies zu überwachen.
  4. Die Anbieter der Prüftools übernehmen keine Haftung für Ihre Ergebnisse. Damit bleibt eine rechtliche Unsicherheit für das Unternehmen.

Tipp: Arbeiten Sie so früh wie möglich eng mit Ihrem Entwicklungsteam zusammen, um die notwendigen Anpassungen effizient umzusetzen. Regelmäßige Tests während der Implementierung sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Barrieren entfernt werden.

4. Wir als Agentur zur Unterstützung

Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen, um Ihr Unternehmen auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit zu begleiten. Unsere Leistungen umfassen:

  • Barrierefreiheits-Audits: Wir prüfen Ihre Webseite und erstellen eine detaillierte Liste der notwendigen Änderungen.
  • Beratung und Implementierung: Wir unterstützen Sie und Ihr Webteam bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen und begleiten Sie bei der Integration der Barrierefreiheit in Ihre digitalen Prozesse.
  • Zertifizierung: Wir helfen Ihnen, das Siegel zur Barrierefreiheit zu erhalten, in dem wir Sie im Kontakt mit Prüfstellen unterstützen.
  • Wartung und Monitoring: Wir bieten regelmäßige Wiederholungs- Audits an, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Anwendungen auch langfristig barrierefrei bleiben.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Welt. Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote den neuen Anforderungen entsprechen. Wir stehen Ihnen als Agentur zur Seite, um diesen Prozess effizient und rechtssicher zu gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitalen Anwendungen barrierefrei gestalten und eine gleichberechtigte Nutzung für alle ermöglichen.

Anbieter und Ressourcen für die Umsetzung des BFSG

Hier sind einige Anbieter, die Unternehmen bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen unterstützen können:

  • Audit-Dienstleister:

    • a11y.de – Barrierefreiheits-Audits und Beratung für Websites und Apps.
    • TÜV Rheinland – Bietet Prüfungen und Zertifikate für barrierefreie digitale Produkte.
    • TÜV Süd– Bietet Prüfungen und Zertifikate für barrierefreie digitale Produkte.
    • Deutsches Institut für Normung (DIN) – Bietet Standards und Prüfmethoden zur Barrierefreiheit an.
  • Barrierefreiheitstools:

    • axe DevTools – Ein Tool zur Analyse der Barrierefreiheit von Websites.
    • WAVE – Ein weiteres Tool zur Durchführung von Barrierefreiheitstests.
  • Beratung und Implementierung:

    • bitkom – Bietet Beratungsdienste und Veranstaltungen zum Thema Barrierefreiheit.
    • barrierefrei.de – Beratungs- und Implementierungsdienste für barrierefreie Websites.
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